Infocenter

In unserem Infocenter finden Sie alle Downloads rund um unsere Produkte und Preise sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Die hier veröffentlichten Informationen zu unseren Produkten und Preisen (Verträge, AGB, Ergänzenden Bedingungen und Preisblätter) dürfen ausschließlich für Vertragsschlüsse mit der STAWAG verwendet werden. Jede andere Verwendung – auch in Auszügen oder Teilen – ist untersagt.

Vertragsgrundlagen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um unsere Produkte und Preise.

Aktuelle Produkte und Preise

Strom

Preise gültig ab dem 01.01.2023

Preise gültig ab dem 01.05.2024

Gas

Preise gültig ab dem 01.04.2024

Preise gültig ab dem 01.01.2025

Wasser

Preise gültig ab dem 01.03.2017 

Wärme

Leerstände

Preise gültig ab dem 01.05.2024

Preise gültig ab dem 01.01.2025

Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden

Preise gültig ab dem 01.05.2024

Preise gültig ab dem 01.04.2024

Preise gültig ab dem 01.01.2025

Ersatzversorgung für Haushaltskunden

Preise gültig ab dem 01.05.2024

Preise gültig ab dem 01.04.2024

Preise gültig ab dem 01.01.2025

Allgemeine Vertragsbedingungen Gesetz & Steuern

Hilfreiche Gesetzestexte finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html 

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Informationsblätter zu Steuern und Abgaben

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Transparenz nach REMIT

22.09.2015
Transparenz nach REMIT (Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts)
Die STAWAG veröffentlichen an dieser Stelle wichtige Insiderinformationen entsprechend der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT). Derzeit liegen keine Ad-hoc-Mitteilungen / Insiderinformationen nach Art.4 Abs.1 der REMIT (EU-Regulation on Wholesale Energy Market Integity and Transparency) vor.

Kopieren Sie dazu einfach diesen Link in Ihren RSS-Reader

Verbraucherservice

Informationen zur Kündigung

Im Laufe der Zeit ändert sich vieles: Wohnort, Lebensumstände oder auch die persönlichen Ansprüche. Deswegen müssen Sie Ihren STAWAG-Vertrag aber nicht gleich kündigen. Wir haben einige Alternativen für Sie.

Übersicht Vertragsdauer und Kündigungsfrist nach Produkten
 

StromSTA® ÖkoPlus
StromSTA® PlusDuo
StromSTA® Allgemein

GasSTA® Plus

                         

StromSTA® 
GasSTA®

                                       

StromSTA® Aktiv
StromSTA® ÖkoWärme (Speicher)
StromSTA® ÖkoWärme (Pumpe)
Autostrom

GasSTA® Aktiv
 


StromSTA® ÖkoProfi
StromSTA® ProfiSpezial

GasSTA® Profi

Erstlaufzeit keine keine 1 Jahr bis 31. Dezember des laufenden Jahres
Kündigungsfrist 1 Monat 2 Wochen 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit 6 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit

* keine Neuabschlüsse möglich

Über die oben stehenden Produkt-Links erhalten Sie ausführliche Informationen zu unseren Produkten und vertragsspezifischen Inhalten, etwa der jeweiligen Preisanpassungsklausel oder den möglichen Zahlungsmodalitäten.

Widerrufsrecht

Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Sie können Ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Bitte richten Sie Ihren Widerruf an: STAWAG – Stadt- und Städteregionswerke Aachen AG, Lombardenstraße 12-22, 52070 Aachen, Fon: 0241 181-1222, Fax: 0241 181-7777, E-Mail: kundenservice@stawag.de. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Kontakt zu zugelassenen Energiedienstleistern

Bei Interesse an Energiedienstleistungen und Energieeffizienzmaßnahmen erhalten Sie genauere Informationen, wie auch eine Anbieterliste von Dienstleistern in Ihrer Nähe auf den Internetseiten der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter www.bfee-online.de.

Im Stadtgebiet Aachen ist beispielsweise die regio-energiegemeinschaft e.V. als unabhängige Beratungsstelle zugelassen:

regio-energiegemeinschaft e.V.
AachenMünchener Platz 4
52064 Aachen
E-Mail: info(at)r-eg.de
Telefon: 0241 990013-0
Fax: 0241 990013-99 
Internet: www.regio-energiegemeinschaft.de

Energieversorgerwechsel

Wir gewährleisten Ihnen einen unentgeltlichen und zügigen Lieferantenwechsel, immer vorausgesetzt, dass Ihr bestehender Liefervertrag ordnungsgemäß gekündigt wird.

Kundenservice der STAWAG

Haben Sie Fragen zu Ihrer Energielieferung oder haben Sie sich geärgert? Dann schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Ihre Anregungen sind uns wichtig, denn gerne möchten wir unseren Service für Sie weiter verbessern. Für die Kontaktaufnahme mit uns haben Sie mehrere Möglichkeiten:

Entweder Sie schreiben uns eine E-Mail an info(at)stawag.de oder Sie kontaktieren unser Kundencenter unter der Rufnummer 0241 181-1222. Auf dem Postweg erreichen Sie uns unter folgender Anschrift:

STAWAG – Stadt- und Städteregionswerke Aachen AG
Kundencenter
Lombardenstraße 12-22
52070 Aachen

Schlichtungsstelle

Streitbeilegung

Für Verbraucher gilt Folgendes: Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern i. S. d. § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: STAWAG – Stadt- und Städteregionswerke Aachen AG, Kundencenter, Lombardenstraße 12-22, 52070 Aachen, Tel.: 0241 181-1222, Fax: 0241 181-7777, info@stawag.de.

Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist geantwortet hat. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin,
Telefon: 030/2757240–0, Telefax: 030/2757240–69, E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de.

Allgemeine Informationen der BNetzA zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den
Verbraucherservice Energie, Bundesnetzagentur, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/22480-500, Telefax: 30/22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie(at)bnetza.de.

Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die Online-Streitbeilegungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

 

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur (BNetzA)

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung. So erreichen Sie die Bundesnetzagentur:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn

www.bundesnetzagentur.de

Telefon: Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

0228 141516
(Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Telefax: 030 22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie(at)bnetza.de.

Informationspflicht gemäß § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 StromGVV

Der Grundversorger ist dazu verpflichtet die jeweiligen Belastungen nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 StromGVV ff. in ihrer jeweiligen Höhe auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. 

Zertifikate Lieferantenwechsel / Kommunikationsdatenblätter Abwendungsvereinbarung

Hier finden Sie das Muster einer Abwendungsvereinbarung gem. § 19 Abs. 5 Strom-/GasGVV an.

Technisches

Haus-/Netzanschluss

Anfragen zur Erstellung von Strom-, Gas- und Wasseranschlüssen finden Sie im Downloadbereich der Regionetz GmbH.

Baustrom

Die Anfrage zur Erstellung eines Baustromanschlusses aus dem Niederspannungsnetz finden Sie im Downloadbereich der Regionetz GmbH.

Technische Anschlussbedingungen Installation

Alle Dokumente zur Installation finden Sie bei unserem Netzbetreiber Regionetz unter: www.regionetz.de/service/downloads.

 

Schutz vor Betrügern

Es kommt leider immer wieder vor, dass sich Betrüger als Mitarbeiter der STAWAG ausgeben und versuchen, dadurch Zugang zu Wohnung zu erhalten, um dort Wertsachen zu stehlen. Wir weisen darauf hin, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stets durch einen Ausweis mit Lichtbild als STAWAG-Mitarbeiter ausweisen können und kein Geld in bar verlangen. Bei Zweifel an der Echtheit des Ausweises bitten wir Sie, vor Einlass in die Wohnung nach dem Namen des Mitarbeiters zu fragen und sich bei uns rückzuversichern. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 0241 181-1222.

Unseriöse Hausbesuche und Anrufe

Immer wieder erfragen andere Energieversorger am Telefon oder an der Haustüre Daten zu Ihrer Energieversorgung und Bankverbindung oder versuchen sich unter dem Vorwand, die Zähler abzulesen, Zutritt zum Haus zu verschaffen. Auf Basis dieser Daten wird ein neuer Energieliefervertrag erstellt und eine Auftragsbestätigung versandt. Sollten Sie dieser Auftragsbestätigung nicht widersprechen, haben Sie, eventuell auch gegen Ihre Willen, einen neuen Energielieferanten. 

Was tun? Wie kann ich mich schützen? 

  • Geben Sie keine persönlichen Daten und Zählerstände raus: uns liegen alle Daten wie zum Beispiel Kundennummer bereits vor. 
  • Zeigen Sie keine Vertragsunterlagen (Rechnung, Auftragsbestätigung etc.), die darin befindlichen Angaben können genutzt werden, um einen Auftrag zu erstellen. 
  • Seien Sie besonders misstrauisch, wenn Sie nach der Zählernummer gefragt werden. Lassen Sie sich immer den Ausweis zeigen und überprüfen Sie diesen (Hinweis: Mitarbeiter der STAWAG tragen immer einen Hausausweis mit sich und können schon an der Tür die Zählernummer nennen).
  • Fragen Sie konkret nach. 
  • Bevor Sie einen neuen Vertrag unterschreiben, prüfen Sie anhand Ihrer eigenen Unterlagen, ob der neue Vertrag wirklich günstiger ist als der bestehende und lassen Sie sich dabei nicht unter Druck setzen. Gerne stehen wir Ihnen dabei beratend zur Verfügung.

Wie kann ich widerrufen? 

Wir empfehlen, den Vertrag direkt zu widerrufen, sollte er ohne Ihr Einverständnis oder Ihr Wissen abgeschlossen worden sein. Beachten Sie dabei die 14-tägige Widerrufsfrist, die mit Vertragsschluss beginnt. Dieser kann entweder direkt beim Unterschreiben erfolgen oder aber mit der Vertragsbestätigung. Im Widerruf müssen Sie keine Gründe nennen und der Vertrag kommt bei fristgemäßem Eingang des Widerrufs nicht zustande.

Sie haben Fragen? 

Wenn Sie Fragen zu Ihrem aktuellen Vertrag haben oder den Verdacht, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, stehen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen gern im Kundenzentrum in der Lombardenstraße 12-22 oder telefonisch unter der Rufnummer 0241 181-1222 zur Verfügung. Die aktuellen Serivcezeiten finden Sie hier. Die häufigsten Fragen haben wir Ihnen hier schon vorab zusammengestellt.

Fragen und Antworten

Haben Sie beispielsweise Fragen zu Ihrer Rechnung oder möchten Sie mehr zur Grundversorgung wissen? Dann finden Sie hier die nötigen Informationen.

Alles zur Gaspreissenkung zum 1. Januar 2025 (Grund- und Ersatzversorgung sowie Sonderverträge)

Wo finde ich die neuen ab 1. Januar 2025 geltenden Preise?

Die Preisblätter mit den neuen Preisen finden Sie hier.

Warum werden die Preise gesenkt?

Zwar steigen die Netznutzungsentgelte und der CO2-Preis, und die Gasspeicherumlage hat sich bereits zum 1. Juli 2024 erhöht. Trotzdem können wir unsere Gaspreise aufgrund günstiger Beschaffungskonditionen zum 1. Januar 2025 senken.

Wie ändert sich mein Preis?

In der Grundversorgung Gas sinkt der Arbeitspreis um 3,21 Cent je Kilowattstunde (inkl. Mehrwertsteuer). Der Grundpreis ändert sich nicht.

Das bedeutet: Für einen Haushalt, der in einem Einfamilienhaus wohnt und jährlich 18 000 Kilowattstunden Erdgas verbraucht, sinken die Gaskosten um fast 580 Euro im Jahr. Dies entspricht einer prozentualen Senkung von 18,71 Prozent.

Auch für die Kund:innen mit Sonderverträgen wird es günstiger: Je nach Produkt und Verbrauchsstufe sinkt hier der Arbeitspreis um bis zu 1,61 Cent je Kilowattstunde (inkl. Mehrwertsteuer). Der Grundpreis ändert sich nicht.

Wie viel spare ich?

  • Im GasSTA® bzw. zukünftig STAWAG Gas Basis fallen die jährlichen Ersparnisse (inklusive Mehrwertsteuer) bei einigen typischen Verbräuchen folgendermaßen aus:
Verbrauchsmenge Jährliche ErsparnisseProzentuale Gesamtveränderung
1.000 kWhüberwiegend Kochgas32,10 Euro/Jahr12,95 Prozent
5.000 kWhz. B. Wohung mit 50 m2160,50 Euro/Jahr16,72 Prozent
12.000 kWhz. B. Wohnung mit 100 m2385,20 Euro/Jahr18,29 Prozent
18.000 kWhz. B. Einfamilienhaus577,80 Euro/Jahr18,71 Prozent
  • Im GasSTA® Plus bzw. zukünftig STAWAG Gas Extra fallen die jährlichen Ersparnisse (inklusive Mehrwertsteuer) bei einigen typischen Verbräuchen folgendermaßen aus:
Verbrauchsmenge Jährliche ErsparnisseProzentuale Gesamtveränderung
1.000 kWhüberwiegend Kochgas16,10 Euro/Jahr6,98 Prozent
5.000 kWhz. B. Wohung mit 50 m280,50 Euro/Jahr9,21 Prozent
12.000 kWhz. B. Wohnung mit 100 m2193,20 Euro/Jahr10,17 Prozent
18.000 kWhz. B. Einfamilienhaus288,00 Euro/Jahr10,45 Prozent
  • Im GasSTA® Aktiv bzw. zukünftig STAWAG Gas Pur fallen die jährlichen Ersparnisse (inklusive Mehrwertsteuer) bei einigen typischen Verbräuchen folgendermaßen aus:
Verbrauchsmenge Jährliche ErsparnisseProzentuale Gesamtveränderung
1.000 kWhüberwiegend Kochgas16,00 Euro/Jahr7,02 Prozent
5.000 kWhz. B. Wohung mit 50 m280,00 Euro/Jahr9,30 Prozent
12.000 kWhz. B. Wohnung mit 100 m2193,20 Euro/Jahr10,35 Prozent
18.000 kWhz. B. Einfamilienhaus289,80 Euro/Jahr10,70 Prozent

Ich habe den Rahmenvertrag zur Belieferung von Leerständen. Betrifft mich die Preisanpassung auch?

Ja, Sie profitieren auch von der Preissenkung.

Denn die Grundversorgungstarife GasSTA® und StromSTA® sind Bestandteil Ihres Rahmenvertrags. Sie werden herangezogen, um den angefallenen Verbrauch abzurechnen, wenn die Freigrenzen von 10 Kilowattstunden bei Gas und 60 Kilowattstunden bei Strom überschritten werden oder zwei Abrechnungszeiträume abgelaufen sind.

Muss ich den Zähler ablesen?

Wir benötigen Ihren Zählerstand zum 1. Januar 2025 nicht. Ihren Verbrauch vor und nach der Preisänderung grenzen wir auf Basis Ihres bisherigen Gasverbrauchs ab.

Möchten Sie uns dennoch Ihren Zählerstand zum 1. Januar 2025 mitteilen, so können Sie dies gerne im Online-Service machen, der Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung steht: Als bereits registrierter Online-Kunde gelangen Sie über diesen Link zum Online-Service. Wenn Sie noch kein Online-Kunde sind, können Sie unser Online-Portal ganz bequem als Gast nutzen.

Was passiert mit den Abschlägen?

Ihr Abschlag bleibt unverändert bestehen.
Es steht Ihnen jedoch frei, Ihren Abschlag für die Fälligkeiten ab Januar 2025, also wenn die günstigeren Preise wirksam werden, zu ändern. Ganz einfach geht das für Sie in Ihrem Kundenportal.

Warum nennen Sie neue Produktnamen?

Zum Jahreswechsel werden bei der STAWAG neue Produktnamen eingeführt. Wir informieren Sie im Laufe des Jahres im Rahmen Ihrer Jahresrechnung. Im Zuge der Preisanpassung weisen wir bereits auf die neuen Produktnamen hin: Die ab 1. Januar 2025 geltenden Preisblätter weisen in der Überschrift bereits die neuen Produktnamen auf.

STAWAG und enwor werden eins - Alle Fragen zum Zusammenschluss

„Mehr Power für die Region.“ Unter diesem Motto schließen sich die beiden Energie- und Wasserversorger STAWAG und enwor ab Oktober 2024 zusammen. Das gemeinsame Unternehmen firmiert dann unter dem Namen STAWAG – Stadt- und Städteregionswerke Aachen AG und versteht sich als Nachbar und Kümmerer für alle Energiebedürfnisse der Menschen in der Region – ob in Aachen, im Nordkreis oder in der Eifel.

Welches sind die Gründe für die Kooperation der beiden Unternehmen?

Die Anforderungen am Energiemarkt sind so komplex wie noch nie und erfordern eine hohe Leistungsfähigkeit und Handlungsorientierung. Auch die Zukunft der Wasserversorgung steht vor enormen Herausforderungen, die unter anderem durch den spürbaren Klimawandel forciert werden. Mit der Kooperation von zwei starken, kommunalen und in der Region verankerten Unternehmen schaffen wir mehr Größe und stellen uns noch besser für die Zukunft auf. Davon profitieren nicht nur unsere Kundinnen und Kunden. Auch für die Kommunen, die wir weiterhin mit stabilen Ausschüttungen entlasten, bringt der Zusammenschluss viele Vorteile. 

Was bedeutet das konkret für die Menschen im Nordkreis?

Das Wichtigste: Wir versorgen die Menschen in Stadt und Region weiter zuverlässig mit Strom, Gas, Wasser und Wärme – hieran ändert sich nichts. Konkret sichtbar und spürbar wird der Zusammenschluss für die Menschen erst in den nächsten Monaten: Im September 2024 erhalten die Kundinnen und Kunden der enwor ein Informationsschreiben, in dem der Übergang von enwor zu STAWAG angekündigt und die nächsten Schritte erläutert werden. Die wichtigste Botschaft: „Wir kümmern uns und melden uns rechtzeitig bei Ihnen mit allen wichtigen Informationen.“

Welche Vorteile hat der Zusammenschluss für die Kundinnen und Kunden?

Alles bleibt besser: Wir bieten den Menschen in der Region ein erweitertes Angebot, ohne dass sie auf ihren gewohnten Service verzichten müssen. So bleibt beispielsweise das Kundenzentrum in Kohlscheid als wichtiger Anlaufpunkt für die Kundschaft bestehen.

Das neue, größere Produkt- und Dienstleistungsangebot umfasst beispielsweise: Energieberatung, Förderprogramme und Angebote zu Elektromobilität, PV-Anlagen, Wärmepumpen und vielem anderen mehr. Auch das Serviceangebot mit dann zwei Kundenzentren – in Aachen und in Kohlscheid - und dem E-Store in der Energiemeile am Kapuzinerkarree in Aachen erweitert sich. 

Was ist in diesem Fall unter „Fusion“ zu verstehen?  

Zum 1. Oktober 2024 wird der gesamte Geschäftsbetrieb der enwor auf den STAWAG-Teilkonzern übertragen. Die enwor bleibt als reine Beteiligungsgesellschaft bestehen und erhält im Gegenzug 25,1 Prozent der Aktien an der „neuen“ STAWAG. Zu diesem Zeitpunkt gehen auch alle rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der enwor in die neue STAWAG-Gruppe über.

Welches sind die nächsten Schritte? Ist schon alles „in trockenen Tüchern“?

Mit der Unterzeichnung der Beteiligungsverträge und den letzten Bestätigungen durch die Gremien der Unternehmen (17. Juni: STAWAG, 27. Juni: enwor) ist die Fusion zum 1. Oktober fixiert. Im internen Umsetzungsprojekt sind bereits eine Vielzahl von Einzelfragen wie Organisationsstruktur, Raumplanung und weitere organisatorische Fragen geklärt worden, so dass einem Start zum 1. Oktober nichts mehr entgegensteht.

Welche Vorteile erhoffen sich die Kommunen und Anteilseigner von dem Zusammenschluss? Was ist die Motivation?

Aus der Sicht der beteiligten Kommunen soll so ein starker, kommunaler Verbund für die Energie- und Wasserversorgung für die gesamte Region geschaffen werden, der für zukünftigen Herausforderungen noch besser positioniert ist. Auch vor dem Hintergrund des wachsenden Finanzierungsbedarfs der Energie-, Wärme- und Verkehrswende soll ein leistungsstarkes, regionales Unternehmen geschaffen werden.

Wie sollen die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kunden mit auf den Weg genommen werden? Und wie wird das neue Unternehmen heißen?

Auf Basis einer einfachen und transparenten Kommunikation möchten wir den Menschen in Stadt und Region den Zusammenschluss und seine Vorteile erläutern. Unstrittig ist: Der gute Service mit modernen Produkt- und Dienstleistungsangeboten, das regionale und nachhaltige Engagement und die Nähe zu den Kundinnen und Kunden ist und bleibt auch zukünftig zentrales Markenversprechen des gemeinsamen Unternehmens.

Ab dem 1. Oktober sind wir die STAWAG - Stadt- und Städteregionswerke Aachen AG – und damit in unserem Selbstverständnis nicht mehr nur noch ein Aachener oder Herzogenrather Unternehmen, sondern ganz natürlich in der gesamten Städteregion zuhause. Wir verstehen uns deshalb als Nachbar und pragmatischer Kümmerer für alle Energiebedürfnisse der Menschen vor Ort.

Wann und wie werden die Kundinnen und Kunden der enwor konkret informiert?

Wir schreiben alle Kundinnen und Kunden der enwor im September 2024 an und informieren sie über den Wechsel. Die wichtigste Botschaft darin wird sein: „Wir kümmern uns um alles und kommen bei Bedarf rechtzeitig auf unsere Kundinnen und Kunden zu.”

Was passiert mit dem Kundenzentrum in Kohlscheid?

Das Kundenzentrum in Kohlscheid bleibt erhalten und somit weiterhin eine wichtige Anlaufstelle für die Menschen im Nordkreis. Darüber hinaus stehen allen Bürgerinnen und Bürgern auch das Kundenzentrum in Aachen (Lombardenstraße) sowie der E-Store in der Energiemeile für Fragen zur Verfügung.

Auch wird im Kundenzentrum in Kohlscheid das Beratungsangebot ausgeweitet und um das Spektrum der Energiedienstleistungen erweitert. 

Wie erreiche ich zukünftig als enwor-Kundin/-Kunde meinen Energieversorger?

Alle wichtigen Kundenkontaktpunkte – ob persönlich im Kundenzentrum, per Telefon oder per E-Mail – bleiben erhalten.

Wie entwickeln sich die Verträge bzw. Preise und Produkte für die Kundinnen und Kunden?

Für die Kundinnen und Kunden der STAWAG ändert sich nichts an der Vertragsstruktur. Auch werden alle Bestandverträge mit der enwor-Kundschaft fortgeführt. Alle Neu-Kundinnen und Kunden im Nordkreis (heutiges Versorgungsgebiet enwor) erhalten ab Januar ausschließlich Energie- und Wasserverträge der STAWAG.

Lediglich die Grundversorgung für Strom und Gas wird bereits zum 1. Januar 2025 zu einem gemeinsamen, neuen Tarif zusammengeführt.

Die enwor hat - ähnlich wie die STAWAG in Aachen - vielen Vereinen im Nordkreis in der Vergangenheit finanzielle Unterstützung in Form von Sponsoring angeboten. Bleibt dies erhalten?

Seien Sie gewiss: Auch nach der Fusion wird die „neue“ STAWAG Vereine im Nordkreis unterstützen.

Krieg in der Ukraine und die Folgen für die Energiewirtschaft

Wir haben für Sie alle Informationen zu diesem Thema auf unserer Seite "Energiefragen" zusammengefasst.

Alles zur Grund-/Ersatzversorgung

Was versteht man unter Grundversorgung?

Als „Haushaltskunde“ im Sinne des Paragraphen 3 Nummer 22 des EnWG gelten Endverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke bis zu einem Jahresverbrauch von maximal 10.000 Kilowattstunden beziehen.

Sie erhalten als Haushaltskunde im Sinne des EnWG eine Versorgung mit Strom und Gas im Rahmen der Grundversorgung zu den allgemeinen Tarifen und Bedingungen der STAWAG. Die Preise und Bedingungen finden Sie unter unseren aktuell gültigen Allgemeinen Tarifen und Preisen für Strom und Gas.

Was versteht man unter Ersatzversorgung?

Bei der Ersatzversorgung beziehen Sie aus dem Niederspannungsnetz oder Niederdrucknetz Energie, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, das heißt Strombezug oder Gasbezug ohne Liefervertrag.

Die Ersatzversorgung wird im Netzgebiet Aachen von der STAWAG, Ihrem Grundversorger, durchgeführt. In unserem Downloadcenter finden Sie die Preise für den Ersatzversorgungstarif Gas. Für Strom gelten die Allgemeinen Bedingungen und der Allgemeine Tarif als Grundlage für die Ersatzversorgung mit Strom.

Alles rund um Ihren Netzanschluss

Wo erhalte ich Auskünfte über meinen Netzanschluss?

Der Standardhausanschluss für Strom, Gas und Wasser - jetzt Netzanschluss genannt - verbindet Ihr Grundstück bzw. Ihr Gebäude mit dem Versorgungsnetz der Regionetz

Welche Wasserhärte hat mein Wasser?

Die Wasserhärte des Trinkwassers Ihrer Straße bzw. Hausnummer können Sie hier ermitteln. Die Wasserhärte wird durch den Gehalt der natürlich im Wasser gelösten Mineralstoffe Calcium und Magnesium bestimmt. Die Wasserhärte ist zum Beispiel wichtig für die korrekte Dosierung von Wasch- und Spülmitteln. Im Versorgungsgebiet der STAWAG gibt es zwei Härtebereiche:

Härtebereich 1 (weich): 0 bis 1,5 mmol/l 0 bis 8,4 °dH

Härtebereich 2 (mittelhart): 1,5 bis 2,5 mmol/l 8,4 bis 14 °dH

Alles zur Zählerablesung

Wann wird mein Zähler abgelesen?

Die Termine für die Zählerablesung werden vom Netzbetreiber, in diesem Fall von der Regionetz, festgelegt. Ablesung und Abrechnung für Strom, Gas und Wasser finden für Privatkunden nicht generell am Jahresende statt, sondern werden über das ganze Jahr verteilt. 

Den Termin für Ihre nächste Ablesung finden Sie jeweils auf Ihrer Jahresrechnung.

Wie lese ich meinen Zähler richtig ab?

Hilfreiche Tipps zur korrekten Zählerablesung finden Sie in unserer Ablesehilfe.

Wie kann ich meinen Zählerstand mitteilen?

Wenn Sie Kunde der STAWAG sind, können Sie ihren Zählerstand bequem über unseren Online-Service mitteilen. In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an den Netzbetreiber, in diesem Fall die Regionetz.

Alles rund um Ihre Rechnung/Zwischenrechnung

Gibt es eine Erklärung zu meiner Jahresabrechnung?

Wir haben hier für Sie eine Erläuterung Ihrer Rechnung inklusive Musterrechnung hinterlegt. Außerdem finden auf unserer Seite www.stawag.de/rechnung eine ausführliche Erklärung mit Glossar in verschiedenen Sprachen.

Kann ich eine Zwischenrechnung bekommen?

Mit unserem Formular können Sie uns offiziell mit der Erstellung einer Zwischenrechnung beauftragen und uns Ihre Zählerstände mitteilen, die wir für die weitere Bearbeitung benötigen. Für diese Dienstleistung fallen bei uns im Haus Bearbeitungskosten in Höhe von derzeit 26,00 Euro zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer an.
Für die Ablesung haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie lesen Ihre Zählerstände schnell selbst ab oder wir schicken einen STAWAG-Mitarbeiter vorbei, der dies für Sie übernimmt. In diesem Fall entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 26,10 Euro.

Wenn Sie noch Fragen zu Ihrer Rechnung haben, können Sie sich auch an unser Kundenzentrum in der Lombardenstraße wenden oder uns unter der Telefonnummer 0241 181-1222 anrufen.

Alles rund um unsere Energieberatung

Welche Energieberatung bietet mir die STAWAG?

Wir beraten Sie gerne, wie Sie Energie effizient nutzen und gleichzeitig die Natur und Ihren Geldbeutel schonen können. Dazu bieten wir zwei Arten der Energieberatung an:

Basisberatung

Sie erhalten eine einführende Beratung zu verschiedenen Energiethemen, wie zum Beispiel Effiziente Stromnutzung, Wärmepumpen oder Wärmespeicherheizung (früher Nachspeicherheizung genannt). Das Beratungsgespräch findet in unserem Kundenzentrum oder auch telefonisch montags, mittwochs und freitags von 9 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 18 Uhr statt. Eine Terminabsprache ist nicht nötig.

Premiumberatung

Wir bieten Ihnen eine umfassende, detaillierte Beratung sowie, je nach Thema, eine Analyse Ihrer individuellen Energiedaten. Die Beratung, beispielsweise zur Heizungswahl im Neubau oder zur Installation einer Photovoltaik-Anlage, findet nach Terminvereinbarung in unserem Kundenzentrum oder gerne bei Ihnen vor Ort statt.

Eine persönliche Information zu unserem kompletten Energieberatungsprogramm erhalten Sie von unseren Beratern im Kundenzentrum. Hier erfahren Sie auch, welche Leistungen der Premiumberatung gratis sind und für welche wir einen Kostenbeitrag erheben.

Gibt es Tipps, wie ich Energie sparen kann?

Hilfreiche Tipps, mit denen Sie im Alltag Energie sparen können, finden Sie auf folgender Internetseite.

Welche Förderungen gibt es bei der STAWAG?

Unser Stromspar-Förderprogramm ist ein gutes Beispiel, mit dem wir einen effizienten Umgang mit Energie fördern möchten. Gelingt es Ihnen, innerhalb eines Jahres Ihren Stromverbrauch um 10 Prozent zu senken, macht sich das nicht nur auf Ihrer Jahresrechnung positiv bemerkbar, sie werden dabei von uns zusätzlich mit einer Prämie in Höhe von 100 Euro belohnt.

Informationen zu unserem umfangreichen Angebot an Förderungen finden Sie hier.

Alles rund um Ihren Umzug

Wo kann ich mich bei der STAWAG an-, ab- oder ummelden?

Sie wollen Kunde der STAWAG werden und sich online und unabhängig von unseren Öffnungszeiten anmelden? Dann nutzen Sie unseren Preisrechner, um einen Vertrag mit uns abzuschließen.

Als Bestandskunde können Sie für Ummeldungen und Auszüge gerne unseren Online-Service nutzen.

Wie lese ich meinen Zähler richtig ab?

Hier finden Sie eine kurze Anleitung zur Zählerablesung.

Welche Kündigungsfrist habe ich?

Die Kündigungsfrist ist abhängig vom Produkt, das Sie von der STAWAG beziehen. Auf ihrem Vertrag finden Sie weitere Informationen zu den Modalitäten ihres Produkts. Eine Übersicht bietet auch unsere Rubrik "Verbraucherservice".

Alles zu Heizgradtagen

Was sind Heizgradtage?

Für einen verlässlichen Heizkostenvergleich

Sie möchten wissen, ob Sie im Vergleich zum letzten Jahr Heizenergie gespart haben oder warum Ihre Heizkosten in diesem Jahr besonders hoch oder niedrig ausfallen? Dann sollten Sie den Faktor Außentemperatur nicht außer Acht lassen. Denn bei höherer durchschnittlicher Außentemperatur in einer Heizperiode müssen Sie weniger Heizenergie aufwenden als zu kälteren Perioden. Einen anerkannten Maßstab dafür bildet die sogenannte Heizgradzahl nach VDI 3807.

Die Faktoren: Heizgrenztemperatur, mittlere Außentemperatur, Heiztage

Für die Berechnung der Heizgradtage wird in einem ersten Schritt die Heizgrenztemperatur festgelegt. Für Bestandsgebäude liegt sie bei 15,0 °C, für Niedrigenergiehäuser bei 12,0 °C und für Passivhäuser bei 10,0 °C. Vereinfachend geht man davon aus, dass an allen Tagen geheizt werden muss, an denen die mittlere Außentemperatur* unterhalb der Heizgrenztemperatur liegt. Dies sind die Heiztage.

Wie berechne ich damit die Heizgradtage?

Zur Berechnung der Heizgradtage wird für alle Heiztage die Differenz zwischen der mittleren Außentemperatur und der Heizgrenztemperatur berechnet und aufaddiert. Je größer die Heizgradtage (gemessen in Kelvintagen Kd) sind, desto kälter war es im betreffenden Zeitraum und desto höher war der Heizenergiebedarf**.

So können Sie Ihre Heizenergieverbräuche vergleichen

Möglichkeit 1
Der reale Heizenergieverbrauch wird mit den Heizgradtagen jeweils auf ein normiertes Durchschnittsjahr umgerechnet. Dazu wird der Mittelwert der Heizgradtage über einen langjährigen Vergleichszeitraum herangezogen. Der höhere, gemessene Verbrauch aus dem Jahr 2021 erweist sich nach der Witterungskorrektur als der eigentlich niedrigere Verbrauch.***

Jahr realer
Heizenergieverbrauch
Heizgradtage witterungsbereinigter
Verbrauch
 
Durchschnittsjahr
(2002-2021)
  1988  
2020 10.000 kWh 1669 11.911 kWh
2021 10.500 kWh 2071 10.079 kWh

Möglichkeit 2
Sie vergleichen direkt Ihre Heizenergieverbräuche von zwei Jahren – über den Quotienten aus den jeweiligen Heizgradtagen. Der Verbrauch in 2021 dürfte damit im Beispiel 1,24 mal (2071/1669) so hoch sein wie in 2020, nämlich 13.020 kWh. Auch hier zeigt der Vergleich, dass in 2021 mit nur 10.500 kWh offensichtlich sparsam geheizt wurde.

Nähere Informationen zu den Heizgradzahlen

Nähere Informationen zur Berechnung der Heizgradzahlen sowie ein Online-Berechnungstool (für fortgeschrittene Anwender:innen) finden Sie auf den Seiten des Institutes Wohnen und Umwelt (https://www.iwu.de/publikationen/fachinformationen/energiebilanzen/#c205).

Wenden Sie sich gern an unsere Energieberatung, wenn Sie noch Fragen zum Vergleich von Heizenergieverbräuchen haben.

Energieberatung der STAWAG
Lombardenstr. 12-22
52070 Aachen
0241 181-1333
energieberatung(at)stawag.de


*Die mittlere Außentemperatur wird vom Deutschen Wetterdienst ermittelt. Die Zahlen finden Sie im Berechnungstool des Institutes Wohnen und Umwelt – zum Download auf dieser Seite.
**Abweichend davon ist auch das Gradtagszahl-Verfahren nach VDI 2067 gebräuchlich. Die Gradtagszahl ist fast genauso definiert wie die Heizgradtage nach VDI 3807, in ihre Berechnung geht anstelle der Heizgrenztemperatur allerdings die mittlere Raumtemperatur (für Wohngebäude üblicherweise 20 °C) ein. Es wird jedoch empfohlen, für den Vergleich von Heizenergieverbräuchen die Heizgradtage zu verwenden.
***Anmerkung: Da die mittleren, jährlichen Außentemperaturen in der Heizperiode in den letzten Jahren angestiegen sind, führt die Normierung über den vergleichsweise hohen Mittelwert tendenziell zu relativ hohen bereinigten Heizenergieverbräuchen. Für den Vergleich ist dies aber unproblematisch.

 

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