Energiefragen

Wir sind für Sie da

Wie entwickeln sich die Preise und staatliche Entlastungen und wie sicher ist die Energieversorgung – diese und viele weitere Fragen bewegen die Menschen. Hier finden Sie Antworten sowie Informationen zum Energiesparen und einen Überblick über unser Beratungsangebot.

Was ändert sich in 2024?

Ab Januar 2024 gelten die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme nicht mehr. Sie sind vom Gesetzgeber nicht verlängert worden. Die befristete Mehrwertsteuersenkung für Gas und Wärme wurde ebenfalls nicht verlängert und ist zum 1. April 2024 ausgelaufen.

Gaspreisbremse / Wärmepreisbremse

Seit März 2023 wurde der Gaspreis für Privathaushalte und kleine Unternehmen auf 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches gedeckelt. Diese Preisbremse ist am 31. Dezember 2023 ausgelaufen.

Für Wärme liegt der gedeckelte Arbeitspreis bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Für die restlichen 20 % ist der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis des Tarifs zu zahlen. Rückwirkend umfasst die Entlastung auch Januar und Februar 2023. Der Staat gleicht dabei die Differenz zwischen dem gedeckelten Arbeitspreis und dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis aus.

Nähere Informationen zu den in 2023 gültigen Preisbremsen finden Sie in den unten aufgeführten FAQ.

Strompreisbremse

Seit März 2023 wurde ebenfalls der Arbeitspreis für Strom für Privathaushalte und kleine Unternehmen auf 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches gedeckelt. Diese Regelung ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.

Nähere Informationen zu der in 2023 gültigen Strompreisbremse finden Sie in den unten aufgeführten FAQ.

Mehrwertsteuer für Gas und Wärme

Der Mehrwertsteuersatz für Gas und Fernwärme wurde - als Teil des dritten Entlastungspakets - ab dem 1. Oktober 2022 von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Seit dem 1. April 2024 gilt nun auch wieder für Gas und Wärme der alte Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Die neuen Preise finden Sie im Infocenter.

In Ihren Abschlagszahlungen haben wir den Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent ab 1. April 2024 bereits berücksichtigt.

Sie können dennoch Ihren Abschlag gerne jederzeit selbst anpassen. Ganz einfach - und mit direkter Rückmeldung - geht das in unserem Online-Service. Und das Beste: Diese Funktion können Sie auch nutzen, wenn Sie kein Online-Kunde sind. Halten Sie dazu einfach Ihre Kundennummer und Ihre Vertragskontonummer bereit, die Sie auf Ihrer Rechnung finden.

 

Weitere Änderungen zum Jahresanfang

Zum Jahresanfang 2024 gelten weitere Änderungen wie z.B. eine Erhöhung des CO2-Preises sowie der Wegfall von staatlichen Zuschüssen zu den Netzentgelten, die Teil des Strompreises sind. Welche Änderungen sich dadurch für die Ihre konkreten Preise ergeben, stehen heute noch nicht fest. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/EnergiepreiseSpezial/2024/start.html

Wie entwickelt sich die Gas- und Wärmeversorgung?

Wie wird die Wärmewende in Aachen umgesetzt?

Die Eckpfeiler zum Wärme- und Energiestadtplan wurden 2022 im Schulterschluss zwischen zentralen Akteuren der Stadt, aus Wissenschaft, Industrie und Gewerbe sowie der STAWAG und der Regionetz definiert. STAWAG und Regionetz leisten ihren Beitrag dazu bei der Entwicklung der Netze, der Bereitstellung von Wärme und Strom aus regenerativen Quellen sowie in der Beratung der Bürgerinnen und Bürger in Energiefragen. Die letzte CO₂-Bilanz der Stadt Aachen aus dem Jahr 2021 weist den Wärmebereich mit einem Anteil von 42 Prozent als mit Abstand größten Verursacher von CO₂-Emissionen aus. Da Wärme nicht so leicht zu transportieren ist wie Strom, spielen lokale Lösungen eine zentrale Rolle. Der Aachener Stadtrat hat m August 2022 beschlossen, eine detaillierte Wärmeplanung zu erstellen. Eine solche Wärmeplanung wird im Gebäudeenergiegesetz von allen Kommunen gefordert.

Das Dokument „Wärmewende Aachen -Eckpfeiler für eine klimaneutrale Energieversorgung 2030“ finden Sie hier.

Was bedeutet das Gebäudeenergiegesetzes für Hausbesitzer in Aachen?

Nach der vom Bundestag im September 2023 verabschiedeten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes gilt für Neubauten in Neubaugebieten, dass dort ab 2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen soll. Die Verpflichtung in Bestandsbauten nur noch Heizungen einzubauen, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, gilt erst, wenn in der Gemeinde eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. In Aachen ist die Wärmeplanung bereits in Arbeit, vorliegen soll sie bis 2026.

Bereits 2024 wird es neue Förderprogramme für klimafreundlichere Heizungen geben, die 30 Prozent der Kosten decken. Zusätzlich können Haushalte 20 Prozent „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ beantragen, der sich ab 2028 alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte reduziert.

Unabhängig von der Möglichkeit in Bestandsbauten derzeit weiterhin eine Gasheizung einbauen zu können, wird überall dort, wo dies möglich ist, die Nah- und Fernwärme mittelfristig vorraussichtlich die kostengünstigste Option sein. Die STAWAG baut daher das Fern- und Nahwärmenetz in den nächsten Jahren weiter aus. Außerdem bietet sich sowohl in Neubauten als auch in Altbauten eine Wärmepumpe an. Sollte eine Wärmepumpe bei schlecht gedämmten Gebäuden nicht ausreichen, um in Kälteperioden die notwendige Wärme fürs Heizen und Warmwasser zu erzeugen, ist eine kombinierte Lösung aus Luft-Wasser-Wärmepumpe und Gasbrennwertkessel möglich. Die STAWAG bietet entsprechende Lösungen im Contracting-Modell an und übernimmt damit die komplette Administration rund um die Fördermittel ebenso wie die Auswahl und Beauftragung der Handwerker bis hin zur Inbetriebnahme der Heizung.

Eine individuelle Beratung zu unseren Contracting-Angeboten erhalten Sie hier.

Erfüllt ein neuer Fernwärmeanschluss die Forderung aus dem Gebäudeenergiegesetz nach 65 Prozent erneuerbarer Energie, auch wenn die Wärme aus dem Kohlekraftwerk Weisweiler kommt?

Ja, denn die Fernwärme ist eine Form der Wärmenutzung, für die erneuerbare Energien sehr effektiv genutzt werden können. Schon heute wird für die Fernwärme aus dem Kraftwerk Weisweiler kein zusätzliches CO₂ emittiert, die Wärme ist ein Abfallprodukt der Stromerzeugung. Künftig wird die STAWAG die benötigte Wärme über Geo- und Solarthermie CO₂-neutral produzieren.

 

Welche Vorzüge hat die Fernwärme?

Für Hausbesitzer hat die Fernwärme viele Vorteile. Sie ist sicher und platzsparend, es entstehen weder Anschaffungs- noch Wartungskosten. Den Verbrauch kann die STAWAG direkt mit dem Nutzer, also dem Mieter oder Eigentümer abrechnen.

Wo in Aachen und der Region ist ein Anschluss ans Nah- oder Fernwärmenetz möglich?

In folgenden Bereichen ist bereits ein Anschluss ans Wärmenetz möglich:

  • Stadtmitte
  • Frankenberger Viertel
  • Rothe Erde
  • Burtscheid
  • Ostviertel
  • Soers
  • Laurensberg
  • Hanbruch
  • Melaten

Viele weitere Gebiete sollen erschlossen werden. Alle Hausbesitzer, die über eine neue Heizung nachdenken, können sich über den aktuellen Stand der Ausbaupläne informieren. 

Ihr Wärme-Team für alle Fragen rund um Nah- und Fernwärme erreichen Sie unter 0800 1008020 (kostenlose Rufnummer) oder waermeSTA@stawag.de.

 

Kann ich eine H2-Ready-Gasheizung einbauen und erfülle damit die Kriterien?

Ziel ist es die CO₂-Emissionen des Wärmesektors und die Importabhängigkeit von Erdgas deutlich zu reduzieren. Grüner, d.h. mit erneuerbaren Energien erzeugter Wasserstoff wird künftig vor allem für die Industrie, im Schwerlastverkehr sowie in der Kraft-Wärme-Kopplung eine große Rolle spielen und soll dort Gasmengen ersetzen. Bisher ist nicht absehbar, dass ausreichende Mengen Wasserstoff für Privatverbraucher zu akzeptablen Kosten produziert werden können.

Zu dieser Kostenfrage kommt eine technische Frage hinzu: Bislang lassen die Netze und Anlagen nur eine Beimischung von 20 Prozent zu und erfüllen damit nicht die Vorgabe von 65-Prozent erneuerbaren Energien, die das Gesetz vorschreibt.

Die für den Einbau von H2-Ready-Gasheizungen vermutlich gestellte Bedingung eines verbindlichen Transformationsplans für das örtliche Wasserstoffnetz ist in der Stadt und Städteregion Aachen derzeit nicht erfüllt. Unser Netzbetreiber Regionetz steht zu diesen Fragen in engem Austausch mit den Gasfernnetzbetreibern.  

Wie wird sich der Bedarf an Erdgas in der Region in den kommenden Jahren entwickeln?

In der Städteregion werden heute rund 65 Prozent des Wärmebedarfs also der für das Heizen und für Warmwasser durch Erdgas erzeugt. Um die CO2-Emissionen und die Abhängigkeit von Gaslieferungen zu reduzieren soll dieser Anteil Schritt für Schritt sinken. Dafür wird der Anteil der Fernwärme deutlich steigen, die STAWAG baut das Fernwärmenetz gemeinsam mit der Regionetz in den nächsten Jahren kontinuierlich aus. Zudem arbeitet die STAWAG daran, die Wärmeerzeugung für das Fernwärmenetz zu dekarbonisieren. Noch bis 2029 wird bei der Stromerzeugung im Kraftwerk Weisweiler anfallende Abwärme genutzt. Darüber hinaus werden heute in den Blockheizkraftwerken Campus Melaten und Schwarzer Berg sehr effizient Wärme und Strom gewonnen. Künftig wird die STAWAG für die Erzeugung der Fernwärme Geo- und Solarthermie nutzen. Ab 2028 soll die in Deutschland schon vielfach erprobten Geothermie zum Einsatz kommen, ab 2030 soll dann auch die Solarthermie Wärme für das Fernwärmenetz produzieren.  

Was steckt hinter den Preisbremsen?

Mit einem Bündel von Maßnahmen will die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger von hohen Energiekosten entlasten. Neben einer Mehrwertsteuersenkung für Gas und Wärme ab Oktober 2022 wurden die Menschen im Dezember mit einer einmaligen Soforthilfe für Gas und Wärme unterstützt. Von März 2023 an gilt darüber hinaus - bis zunächst Ende 2023 - eine Preisbremse für Gas, Strom und Wärme. Die gewährten Entlastungen werden vollständig aus Finanzmitteln des Bundes finanziert.

Die wichtigsten Infos im Überblick finden Sie auf unserem Flyer.

Wichtig ist uns an dieser Stelle: Trotz der preislichen Entlastung bitten wir Sie weiterhin, Ihren Energieverbrauch im Blick zu behalten. Energiesparen reduziert Ihre Kosten, leistet einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und trägt wesentlich zum Klimaschutz bei. Hier finden Sie Energiespartipps.

Sie haben ein Unternehmen oder einen Gewerbebetrieb? Dann können auch Sie von den staatlichen Preisbremsen profitieren. Informationen für Betriebe mit einem Jahresverbrauch von über 1,5 Gigawattstunden Gas bzw. über 30.000 Kilowattstunden Strom haben wir hier zusammengestellt. Für Betriebe mit niedrigeren Verbräuchen gelten die gleichen Regelungen wie für Privathaushalte.

Ihre Fragen zu den Preisbremsen für Gas und Wärme

Wann kommt die Entlastung bei mir an? Und wie entwickeln sich meine Abschläge?

Auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben haben wir neue Abschlagspläne erstellt, die Ihnen Mitte März per Post oder über das Online-Portal zur Verfügung gestellt worden sind. Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben, ziehen wir automatisch auf der Basis dieses  Abschlagsplans die neuen Abschläge von Ihnen ein.

Sie zahlen per Dauerauftrag oder Überweisung? Dann passen Sie bitte Ihre Abschläge an den neuen Abschlagsplan an.

Übrigens: Für den Abschlag des Monats März gilt eine weitere Besonderheit: Im März werden rückwirkend die Entlastungsbeträge für die Monate Januar und Februar angerechnet. Das bedeutet, dass beim März-Abschlag die dreifache Entlastungssumme berücksichtigt wird. Ab April sind Ihre Abschläge dann nur noch um den einfachen Entlastungsbetrag reduziert.

Eine Beispielrechnung finden Sie hier:

Was bedeutet die Gas- und Wärmebremse genau?

Vereinfacht bedeutet das, dass die Haushalte für einen Teil ihres Verbrauchs bei den Energiekosten entlastet werden. Konkret gilt für 80 Prozent des prognostizierten Gasverbrauchs ein Preisdeckel von 12 Cent je Kilowattstunde. Wer mehr als 80 Prozent benötigt, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.  

Übrigens: Der jährlich zu zahlende Grundpreis bleibt von diesen Regelungen unberührt.

Wie wirkt sich die Gaspreisbremse auf meine Kosten aus?

Auf der Basis von zwei Beispielen zeigen wir, mit welcher Entlastung die Kundinnen und Kunden rechnen können. 

Die Kostenersparnis erhöht sich sogar noch, wenn Haushalte Energie sparen und dabei unter der 80-Prozent-Verbrauchsgrenze bleiben: Jede im Vergleich zur Prognose gesparte Kilowattstunde wird Ihnen mit dem höheren, vertraglich vereinbarten Arbeitspreis erstattet.  

Energiesparen lohnt sich somit nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit: Vielmehr entlastet es deutlich den eigenen Geldbeutel. Energiespartipps finden Sie unter https://spartipps.stawag.de/

Wie berechnet die STAWAG die 80 Prozent bzw. den im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch?

Entsprechend dem Gesetz wird bei der Gaspreisbremse der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch zur Berechnung der 80 Prozent zugrunde gelegt werden. Nur für diese 80 Prozent gilt der Preisdeckel von 12 Cent je Kilowattstunde.

Wichtig zu wissen: Der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für Gas kann sich von dem exakten Jahresverbrauch in der letzten Abrechnung unterscheiden. Grund dafür ist, dass bei dem prognostizierten Jahresverbrauch bereits so genannte Gewichtungsverfahren berücksichtigt werden – also ein Abgleich zwischen abgelesenen Verbrauchswerten und den Ist-Temperaturen erfolgt ist.

Ich beziehe Wärme von der STAWAG. Wie funktioniert hier die Preisbremse?

Unsere Nah- und Fernwärmepreise liegen derzeit in den meisten Tarifen leicht über der staatlichen Preisbremse, die mit 9,5 Cent je Kilowattstunde angesetzt ist. Selbstverständlich gelten damit auch für Sie alle Regelungen zur Preisbremse. Konkret heißt das, dass der Gesetzgeber auch bei Wärmeprodukten einen Preisdeckel von 9,5 Cent je Kilowattstunde auf 80 Prozent des Wärmeverbrauchs gewährt. Maßgeblich ist der im September 2022 prognostizierte Verbrauch. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde gilt weiterhin der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.

Wenn Sie ein Wärme- oder ein Contractingprodukt von uns beziehen, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern: Wir werden die Wärmepreisbremse automatisch bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen. Auch hier gilt eine Umsetzung zum März 2023 sowie eine rückwirkende Regelung für Januar und Februar.

Welche Regelungen gelten für Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften in einem Mehrparteien-Haus?

Für Mieterinnen und Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümergesellschaften gelten die Entlastungen der Preisbremsen selbstverständlich auch. Mieter sowie Wohnungseigentümer, die nicht direkt Kunde bei uns sind, erhalten die Entlastung über ihren Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung im Rahmen der Heiz- und Nebenkostenabrechnung. Durch diese erfolgt auch eine Information zu Ursprung, Höhe und Laufzeit der Entlastung sowie etwaigen Anpassungen der Betriebskostenvorauszahlung, die unter bestimmten Voraussetzungen nötig bzw. möglich sind.

Preisbremse für Strom

Was bedeutet die Strompreisbremse?

Mit einem Bündel von Maßnahmen will die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger von hohen Energiekosten entlasten. Von März 2023 an gilt - bis zunächst Ende 2023 - eine Preisbremse für Gas, Strom und Wärme. Vereinfacht bedeutet das, dass die Haushalte für einen Teil des Verbrauchs bei den Energiekosten entlastet werden. Konkret gilt für 80 Prozent des Stromverbrauchs ein Preisdeckel von 40 Cent je Kilowattstunde. Wer mehr als 80 Prozent benötigt, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen Vertragspreis.

Übrigens: Der jährlich zu zahlende Grundpreis bleibt von diesen Regelungen unberührt.

Die STAWAG bietet sehr attraktive Tarife und liegt mit ihren Preisen in den Sonderverträgen unter dem Preisdeckel. Unsere Kundinnen und Kunden zahlen selbstverständlich nur diesen günstigeren Preis; der staatliche Deckel greift in den Fällen nicht.

Wie wirkt sich die Strompreisbremse auf meine Kosten aus?

Aufgrund der günstigen Preise in unseren Sonderverträgen, die unter dem Preisdeckel liegen, gelten die folgenden Regelungen nur in der Grundversorgung (StromSTAR) sowie der Ersatzversorgung.

Die Kostenersparnis erhöht sich sogar noch, wenn Haushalte Energie sparen und dabei unter der 80-Prozent-Verbrauchsgrenze bleiben: Jede im Vergleich zur Prognose gesparte Kilowattstunde wird Ihnen mit dem höheren, vertraglich vereinbarten Arbeitspreis erstattet.  

Energiesparen lohnt sich somit nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit: Vielmehr entlastet es deutlich den eigenen Geldbeutel. Nähere Informationen zum Energiesparen finden Sie hier.

Für die Grundversorgung errechnet sich der Entlastungsbetrag wie folgt:

Wie berechnet die STAWAG die 80 Prozent des Jahresverbrauch?

Entsprechend dem Gesetz wird bei der Strompreisbremse die Jahresverbrauchsprognose herangezogen.

Welche Regelungen gelten für Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümergemein-schaften in einem Mehrparteien-Haus?

Für Mieterinnen und Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümergesellschaften gelten die Entlastungen der Preisbremsen selbstverständlich auch. Beim Strom haben zumeist sowohl Mieter als auch Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern eigene Zähler und individuelle Verträge mit Stromlieferanten und profitieren damit zeitnah von der Entlastung.

Q&A about the budget billing adjustment

How did we go about calculating the new instalments for electricity?

We looked at how much electricity you used in the past and used that to estimate how much you will probably use over the next year. We took that total amount and divided it by the number of billing periods you have left until your next annual accounting. You’ll pay that amount each billing period. We didn’t take into account any of your previous deductions.

What about the one-off payments for gas and heat that you hear about?

With the Natural Gas Heat Emergency Assistance Act (EWSG), the state wants to relieve end consumers of natural gas and heat from the high energy costs. This relief is intended to bridge the time financially until the energy price brakes are introduced.

The legislator has designed the relief for gas and heat (district and local heating as well as rental heating or contracting) differently:

  • For gas customers, the law stipulates that they have their levy waived in December. In the next annual statement, the final state relief amount financed from federal funds is shown and offset against the waived discount.

If you pay your gas instalments by standing order or bank transfer, we asked you to suspend the payment of your gas instalment in December for a one-off period: We will offset this in the next annual statement. You don't want to wait that long? Then simply suspend payment of your January gas instalment.

  • For heat customers, the December discount remained in place. You received a credit note from us for the full relief amount set by the state by 31 December 2022, provided we had your bank details. Otherwise, the credit will take place as part of your next annual statement.

In principle, you will find all this information continuously updated at www.stawag.de/energiefragen on our homepage.

What about the upcoming price caps for electricity and gas?

On 16 December 2022, the Energy Price Brakes Act (Electricity Price Brakes Act as well as Natural Gas Heat Price Brakes Act) was passed.
The gist: You don't have to take action yourself to benefit from the price brakes.

The price brakes provide for the following:

For private households, there is a cap of 12 cents per kilowatt hour on the gas price, 9.5 cents per kilowatt hour on the heating price and 40 cents per kilowatt hour on the electricity price. The basic price remains unaffected by these regulations. Anyone who requires more than 80 percent of the forecast consumption pays the full contract price for each additional kilowatt hour. In the case of special contracts for electricity, STAWAG's prices are even below the price brake.

Many details on the implementation have not yet been determined. Please feel free to visit www.stawag.de/energiefragen from time to time. Here we keep you up to date on the federal government's relief packages as well as on the supply situation and the topic of energy saving.

Wie ist die aktuelle Lage auf dem Gas- und Strommarkt?

Die Versorgungslage mit Erdgas ist stabil. Die Gasspeicher sind gut gefüllt. Im vergangenen Winter konnte eine Gasmangellage verhindert werden. Damit wir auch gut durch den Winter 2023/2024 kommen, bleibt ein sparsamer Gasverbrauch wichtig.  Die Bundesnetzagentur rät daher Mietern und Hausbesitzern, sich möglichst gut auf den Winter vorzubereiten. Dazu gehören zum Beispiel die optimale Einstellung der Gasheizung und Investitionen in die Wärmedämmung. Den Erdgasverbrauch zu senken lohnt sich auch finanziell, da Erdgas weiterhin deutlich teurer ist als vor dem Ausbleiben russischer Gaslieferungen.

Die Situation auf dem deutschen Strommarkt ist unter anderem aufgrund des hohen Anteils an erneuerbaren Energien, weiterer heimischer Energieträger und dem engen Austausch im europäischen Strommarkt stabil. Obwohl die Stromproduktion in Deutschland im ersten Halbjahr 2023 sank, überstiegen auch in diesem Zeitraum die deutschen Stromexporte die Stromimporte.

Energiespartipps

Heizen

Heizung:

  • Wenn Sie Zeitschaltuhren an Ihre Heizkörper anbringen, können Sie die Heizung steuern, wenn beispielsweise niemand im Raum ist und eine Leistung auf höchster oder hoher Stufe nur Energieverbrauch ist.
  • Wenn Sie Ihre Heizkörper regelmäßig entlüften, können Sie sichergehen, dass diese auch die vollständige Leistung erbringen.
  • Ihr Heizkörper braucht Luft. Daher stellen Sie keine Sachen darauf oder andere Möbel direkt daran oder gar komplett darum.

Lüften:

  • Optimal ist es, wenn Sie 3 – 4 mal täglich für mehrere Minuten stoßlüften. Dabei sollte die Heizung natürlich ausgeschaltet sein, um keine Energie zu verschwenden.
  • Nach dem Duschen oder Kochen ist es ratsam, die großen Dampfmengen „abzulüften“, um Schimmel vorzubeugen.
  • Wenn sie Ihre Fenster dauerhaft gekippt lassen, könne die Räume zu stark auskühlen und das hat zur Folge, dass hoher Energieverlust entsteht.
Beleuchten

Beleuchtung:

  • Die für Sie einfachste Art bei der Beleuchtung Energie zu sparen ist, die Verwendung von Energiesparlampen. Diese verbrauchen nur einen Bruchteil von herkömmlichen Glühbirnen an Energie.
  • Die Außenbeleuchtung, die im dunklen dabei hilft das Schlüsselloch zu finden, ist sehr bequem. Wenn Sie dort Bewegungsmelder anbringen dann leuchtet diese nicht nutzlos vor sich hin und verbraucht auch nicht unnötig Energie.
Waschen

Waschmaschine:

  • Wenn Sie Handtücher und Bettwäsche waschen, reicht eine Temperatur von 60 Grad aus. Bis maximal 90 Grad sollten Sie nur waschen, wenn ansteckende Krankheiten herrschen.
  • Viele Waschmaschinen haben kleine Extras wie technische Anzeigen für die Restzeit. Diese Anzeigen kosten unnötig viel Energie.

 Trockner:

  • Sie sollten Ihre Wäsche niemals klitschnass in den Trockner geben. Lassen Sie die Wäsche lieber bei einer hohen Drehzahl in der Waschmaschine schleudern, bevor diese in den Trockner kommt.
  • Es ist sinnvoll das Flusensieb des Trockners nach jedem Gebrauch zu reinigen.
Kochen

Kochen:

  • Um beim Kochen einfach Energie zu sparen, eignen sich Schnellkopftöpfe, da diese deutlich sparsamer sind.
  • Das allseits beliebte Deckel abheben, während des Kochens, sollten Sie auf ein Minimum reduzieren. Denn dadurch wird 3-mal mehr Energie benötigt.
  • Durch die Anschaffung einer Induktionsherdplatte wird ein Drittel weniger verbraucht. Dafür werden spezielle Töpfe und Pfannen benötigt, die zur Energieeinsparung beitragen.

 Spülmaschine:

  • Sie sollten beim Kauf auf das Energielabel und die Funktionen der Spülmaschine achten und sich dabei nicht täuschen lassen. Denn auch eine Spülmaschine mit lediglich einem sparsamen Programm hat eine gute Effizienzklasse.
  • Wenn Sie Ihr Geschirr nicht vorspülen, um angetrockneten Speiseresten vorzubeugen, sondern die Türe der Maschine fest geschlossen halten, können Sie ebenfalls Energie einsparen.

 Kühlschrank:

  • Achten Sie beim Kauf eines neuen Kühlschranks unbedingt auf die Effizienzklasse. Elektrogeräte der Klasse A die sparsamsten, Klasse G Geräte sind weniger effizient. Begleitet werden die Energieeffizienzklassen von den Farben Grün und Rot. Somit ist meist bereits auf den ersten Blick sichtbar, ob ein Kühlgerät effizient ist oder eher nicht.
  • Wichtig ist, dass Sie Ihren Kühlschrank nicht zu nah an die Wand stellen, sonst kann die Luft nicht vernünftig zirkulieren und der Energieaufwand des Gerätes ist deutlich höher.
  • Ein kleiner aber sehr wirksamer Tipp ist, nur abgekühlte Speisen in den Kühlschrank zu stellen. So muss der Kühlschrank nicht erst die Lebensmittel auf die innere Temperatur runterkühlen und verschwendet daran keine Energie.
  • Wenn Sie Ihr Tiefkühlfach regelmäßig abtauen, kann sich keine Eisschicht bilden, die für Isolation sorgt und somit auch mehr Energie braucht.

Wir helfen Ihnen nicht nur mit Energiespartipps, sondern bieten Ihnen auch Unterstützung bei Zahlungsproblemen.

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