Mietheizung

Zum 1. Januar 2025 haben sich unsere Produktnamen geändert. Alle weiteren Produkteigenschaften bleiben gleich.

Jetzt nachhaltig heizen!

Einfach, zuverlässig, effizient: Mit STAWAG Mietheizung haben wir für Sie ein Rundum-sorglos-Paket geschnürt, mit dem Sie sich ohne Anfangsinvestition und mit einem festen monatlichen Preis viele Jahre keine Gedanken mehr um den Betrieb Ihrer Heizung machen müssen.

Ob Sie moderne und klimaschonende Lösungen nutzen: Mit uns finden Sie die beste Lösung – damit Sie langfristig effizienter und nachhaltiger heizen. Bei den förderfähigen Anlagen mit Wärmepumpe kümmern wir uns außerdem darum, Fördergelder des Bundes für Sie zu beantragen.

Mit uns meistern Sie den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung. Wählen Sie zwischen einer Wärmepumpe oder einer Hybridheizung und erfüllen Sie dabei problemlos die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – auch Heizungsgesetz genannt. Mehr Informationen zum Heizungsgesetz finden Sie unten in den FAQ.

Und das Beste ist: Auf Wunsch liefern wir Ihnen auch Strom für Ihre Wärmepumpe oder Gas für Ihren Heizkessel.

Mieten Sie Ihre neue Heizung!

 

Fragen zur Heizung?

0241 181-1286

heizung@stawag.de

Ihre Ansprechpartner

Josefine Loers:
0151 17171543
Achim Podzka:
0151 50410548

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Elektromobilität, Solarenergie und nachhaltige Wärmelösungen: Wir machen unsere nachhaltigen Energielösungen noch einfacher für Sie zugänglich.

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Nutzen Sie erneuerbare Wärme und schonen damit die Umwelt. Die Wärmepumpe kann je nach Gegebenheiten für sich stehen und ist förderfähig. Um den Förderantrag kümmern wir uns, schaffen die nötigen technischen Voraussetzungen dafür uns erbringen die Verwendungsnachweise. Alternativ können Sie die Wärmepumpe auch mit einem effizienten Gasbrennwertkessel kombinieren.

 

STAWAG Wärme Flex: Die Zukunft gemeinsam flexibel gestalten

Profitieren Sie von unserer Mietheizung im Flexmodell und gestalten Sie den Umstieg auf eine nachhaltige Heizalternative wie Wärmepumpe oder Fernwärme flexibel. Wärme Plus Flex verschafft Ihnen hierbei Zeit, Planbarkeit und sichert Ihre Wärmeversorgung im Rundum-sorglos-Paket. Mehr Informationen finden Sie in unserem Flyer.

In vier Schritten zur neuen Heizung

  1. Beratung:
    Sie benötigen eine neue Heizung? Lassen Sie sich von unseren Heizungsexperten unverbindlich und persönlich bei Ihnen zu Hause beraten.
  2. Planung: 
    Wir planen für Sie und konzipieren anhand der baulichen Gegebenheiten vor Ort die passende Heizlösung. Danach erhalten Sie Ihr individuelles Angebot..
  3. Montage:
    Der Vertrag ist unterschrieben. Für die Montage vor Ort arbeiten wir seit Jahren mit einem eingespielten Team von lokalen Partnern zusammen.
  4. Service:
    Die notwendigen regelmäßigen Wartungen Ihrer Anlage übernehmen wir für Sie. Und wenn doch mal etwas repariert werden muss, sind wir zur Stelle.

Passt unser Angebot zu Ihnen? Dann fragen Sie jetzt Ihr Heizungsangebot an.

Fragen und Antworten

Was ist das Heizungsgesetz (GEG) zum erneuerbaren Heizen?

Mit dem Heizungsgesetz, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), leitet die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024 den Umstieg auf das klimaschonende Heizen ein. Dabei wird die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen beim Heizen verfolgt, um das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 zu erreichen.

    Was gilt laut Heizungsgesetz für Bestandgebäude und auch für Neubauten außerhalb eines Neubaugebietes (in einer Baulücke)?
    • Ihre fossile Brennstoffheizung wurde vor dem 1. Januar 2024 verbaut, funktioniert oder lässt sich reparieren? Dann schreibt der Gesetzgeber keinen Heizungstausch vor, solange die Heizung nicht älter als 30 Jahre ist.
    • Eine Reparatur Ihrer Heizung ist nicht mehr möglich? Dann muss eine neue Heizungsanlage eingebaut werden. Die kommunale Wärmeplanung wurde in Ihrer Ortschaft bereits veröffentlicht und ist in Kraft?
      • Nein: Dann dürfen Sie Ihre neue Heizung mit fossilen Brennstoffen betreiben. Ab 2029 müssen diese jedoch zu 15 Prozent durch biogene oder erneuerbare Brennstoffe ersetzt werden. Ab 2035 erhöht sich dieser Anteil auf 30 Prozent und ab 2040 auf 60 Prozent.
      • Ja: Dann haben Sie eine Übergangsfrist von mindestes 5 Jahren, um eine auf 65 Prozent erneuerbar betriebene Heizung umzurüsten. Während der Übergangsfrist können Sie gerne unsere Mietheizung im Flexmodell einsetzen. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!

     

     

    Was gilt laut Heizungsgesetz für Neubauten?
    • Sie möchten zukünftig ein Gebäude in einem Neubaugebiet errichten? Dann sind Sie dazu verpflichtet Ihre Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben.
    • Sie planen den Bau Ihres Gebäudes außerhalb eines Neubaugebietes? Dann müssen Sie Ihre neue Gasheizung ab 2029 mit mindestens 15 Prozent biogenen Gasen betreiben. Beim Einbau einer elektrischen Wärmepumpe oder dem Anschluss an ein Fernwärmenetz gelten die gesetzlichen Anforderungen als erfüllt. Die genannten Regelungen treffen für Bauanträge seit dem 1. Januar 2024 zu.
    Warum lohnt es sich, eine Heizung zu mieten, statt zu kaufen?

    Anders als beim Kauf einer Heizungsanlage kommen keine hohen Anschaffungskosten zu Beginn auf Sie zu. Stattdessen zahlen Sie einen monatlichen gleichbleibenden Mietpreis und haben somit Planungssicherheit. Außerdem können die Instandhaltung und Pflege einer Heizungsanlage aufwendig und teuer sein. Als Eigenheimbesitzer oder Vermieter müssen Sie sich mit unseren Lösungen keine Gedanken über Wartung, Schornsteinfegertätigkeiten und Instandhaltung machen. Diese Leistungen sind über die komplette Laufzeit inkludiert.

    Welche Leistungen umfasst der Mietpreis?

    Unser Rundum-sorglos-Paket umfasst Planung, Einbau, Wartung, Instandhaltung, Reparatur, Austausch und Schornsteinfeger. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit an Ihren Ansprechpartner wenden. Bei den förderfähigen Anlagen übernehmen wir die Beantragung der Fördergelder und Erbringung der Verwendungsnachweise.

    Bleibt die monatliche Miete über die gesamte Vertragslaufzeit konstant?

    Wenn Sie bei uns eine Heizungsanlage mieten, profitieren Sie von einer Festpreisgarantie für Ihren Mietpreis während der gesamten Vertragslaufzeit. Sie haben planbare monatliche Kosten und müssen keine Überraschungen fürchten.

    Wie lange läuft der Mietvertrag und was passiert nach Ablauf der Vertragslaufzeit?

    Unser Dienstleistungsangebot richtet sich ausschließlich an Objekteigentümer: innen und basiert auf einer Vertragslaufzeit von 10 oder 15 Jahren.

    Nach Ablauf der Vertragslaufzeit können Sie die Anlage entweder durch unsere Experten ausbauen und entsorgen lassen oder einen Anschlussvertrag zu den dann gültigen Vertragskonditionen abschließen. Damit verbunden ist die Installation einer neuen Anlage, die dann dem neusten Stand der Technik entspricht. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Anlage zum Sachzeitwert zu übernehmen.

    Was passiert mit meiner vorhandenen Heizung?

    Die vorhandene Heizung wird von uns ausgebaut und fachgerecht entsorgt.

    Wer liefert das Gas oder den Strom?

    Als regionaler Versorger bieten wir Ihnen attraktive Strom- und Gastarife für Ihre Mietheizung. Hier geht es zu unserem Wärmepumpenstrom. Unsere Gastarife finden Sie hier.

    Auf meiner Jahresrechnung ist ein Hinweis zu der Gasspeicherumlage vermerkt. Was bedeutet Gasspeicherumlage genau?

    Die Gasspeicherumlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz dient der Einhaltung der Füllstandvorgaben der Gasspeicher. Sie soll der Firma Trading Hub Europe (THE) Kosten ersetzen, die ihr zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen.

    Die von Ihnen bezogene Wärme wird bei der STAWAG anteilig oder in Gänze, je nach Anschlussart / Versorgungsgebiet, durch Erdgas erzeugt. Mit dieser regelmäßig neu berechneten und befristeten Umlage werden die Kosten für die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Gasmarktes auf alle Gas- und Wärmekundinnen und -kunden umgelegt. Die Kosten der Gasspeicherumlage werden gem. den gesetzlichen Vorgaben je Umlageperiode (jeweils zum 01.01./01.07.) angepasst.

    Um Ihnen einen transparenten Überblick über die daraus resultierenden Kosten zu ermöglichen, stellen wir Ihnen die Berechnungsmethodik der Gasspeicherumlage für Wärme dar:

    KGSU = KGSU0 * GSU/GSU0
    KGSU = jeweils gültige Kosten der Gasspeicherumlage für Wärme in EUR/MWh bzw. ct/kWh
    KGSU0 = Basis-Kosten der Gasspeicherumlage für Wärme: Kosten durch die Gasspeicherumlage in Bezug auf die eingesetzten Erdgasmengen unter Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Jahresnutzungsgrads von 0,857375
    GSU = der unter https://www.tradinghub.eu/de-de/Ver%C3%B6ffentlichungen/Preise/Entgelte-und-Umlagen veröffentlichte Wert der jeweils gültigen Gasspeicherumlage in EUR/MWh
    GSU0 = 0,59 EUR/MWh (Höhe der Gasspeicherumlage zum 01.10.2022)

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