STAWAG warnt vor Betrugsversuchen am Telefon und an der Haustür
Erstellt am: 25.03.2025
Keine sensiblen Daten herausgeben
Die STAWAG weist ausdrücklich darauf hin, dass Bankdaten niemals telefonisch abgefragt werden. Ein derartiger Anruf sollte umgehend beendet werden, ohne persönliche oder finanzielle Informationen preiszugeben.
Immer wieder versuchen auch andere Energieanbieter, unter dem Vorwand der Zählerablesung oder durch das Erfragen von Kundendaten, neue Energielieferverträge zu initiieren. Wird eine darauf folgende Auftragsbestätigung nicht rechtzeitig widerrufen, kann es – auch ohne ausdrückliches Einverständnis – zu einem Anbieterwechsel kommen.
Schutzmaßnahmen gegen Betrugsversuche
- Persönliche Daten und Zählerstände sollten grundsätzlich nicht an der Haustür oder am Telefon weitergegeben werden. Die STAWAG verfügt bereits über alle relevanten Kundendaten.
- Vertragsunterlagen wie Rechnungen oder Auftragsbestätigungen sollten nicht vorgezeigt werden, da deren Inhalte missbräuchlich genutzt werden können.
- Besondere Vorsicht ist geboten, wenn nach der Zählernummer gefragt wird. Seriöse Mitarbeitende weisen sich immer mit einem offiziellen Dienstausweis aus.
- Ein neuer Vertrag sollte nur nach sorgfältiger Prüfung und ohne Zeitdruck abgeschlossen werden. Der angegebene Tarif sollte mit den eigenen Unterlagen verglichen werden.
- Sollte ein Vertrag ungewollt abgeschlossen worden sein, empfiehlt die STAWAG, diesen innerhalb der gesetzlichen 14-tägigen Frist zu widerrufen. Ein Widerruf kann ohne Angabe von Gründen erfolgen und verhindert bei fristgerechtem Eingang das Zustandekommen des Vertrages.
Echte STAWAG-Mitarbeitende erkennen
Zur Überprüfung von Außendienst-Mitarbeitenden stellt die STAWAG eine Übersicht der Kontaktpersonen unter stawag.de/kontakt bereit. Dort kann nachvollzogen werden, ob es sich tatsächlich um autorisierte Mitarbeitende handelt.