Trinkwasserversorgung in Aachen: Nachbeprobungen unauffällig
Erstellt am: 27.01.2021
Gestern Abend ist bei einer routinemäßigen Kontrolle eine bakterielle Verunreinigung einer Probenahme festgestellt worden. Als Vorsichtsmaßnahme wurde umgehend – in Absprache mit dem Gesundheitsamt – ein Abkochgebot für die gesamte Stadt Aachen ausgesprochen. Eine Vielzahl von neuerlichen Proben rund um die Druckregelanlage Schmithof, in der Umgebung und stichprobenhaft im gesamten Stadtgebiet hat gezeigt: Die verunreinigte Probe ist ein Einzelfall. Die bisherigen Ergebnisse haben den Verdacht einer Verunreinigung nicht bestätigt. Dennoch wird in den nächsten Tagen das Trinkwasser an vielen Stellen noch engmaschiger beprobt.
Das Gesundheitsamt der Städteregion bestätigt, dass die ersten Kontrollproben unauffällig sind: Allerdings muss aus Vorsichtsgründen das Abkochgebot noch zwei weitere Tage aufrechterhalten werden.
„In Deutschland haben wir eine hervorragende Trinkwasserqualität mit engen Kontrollen. Daher muss jede Auffälligkeit und jeder Verdacht verfolgt werden, und es sind drei negative Proben zur Aufhebung von besonderen Maßnahmen erforderlich“, erläutert Prof. Dr. med. Martin Exner, Direktor des Instituts für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn. „So weiß der Bürger, dass er sich auf die Qualität des Trinkwassers verlassen kann.“
Information für Verbraucherinnen und Verbraucher
Wenn Sie das Wasser drei Minuten sprudelnd kochen lassen, können Sie es danach völlig unbedenklich zur Zubereitung von Nahrung, auch für Kinder, alte und kranke Menschen, zum Abwaschen von Lebensmitteln, zur Herstellung von Eiswürfeln, zum Zähneputzen sowie für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.) nutzen. Zur Körperpflege und zum Wäschewaschen kann das Leitungswasser verwendet werden.
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger sehr. Gleichwohl gilt für uns: Die Qualität des Trinkwassers genießt höchste Priorität. Deshalb mussten wir frühzeitig diese Vorsichtsmaßnahmen einleiten.