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STAWAG erwirkt weitere einstweilige Verfügung gegen RWE wegen unlauterer Werbepraktiken.

Erstellt am: 18.09.2012

Das Landgericht Aachen, Kammer für Handelssachen, hat heute auf Antrag der STAWAG ein weiteres Mal unlauteren Werbepraktiken der RWE Vertrieb AG einen Riegel vorgeschoben.

Während vor rund zwei Wochen falsche Behauptungen im Rahmen von Haustürgeschäften im Mittelpunkt standen, handelte es sich bei dem heute verhandelten Fall um unlautere Methoden bei einem Promotionsstand bei einem Einkaufszentrum. In diesem Fall hatte ein Mitarbeiter des RWE bzw. ein vom RWE beauftragter Vertreter behauptet, die STAWAG würde als einzigen Tarif einen Grundversorgungstarif anbieten. Zwar ist die STAWAG als Grundversorger der Stadt dazu verpflichtet, auch einen Grundversorgungstarif anzubieten: Rund 95 Prozent der STAWAG-Kunden haben jedoch andere und somit deutlich attraktivere Tarife.

In einem Eilverfahren hat das Landgericht Aachen diese unlauteren Praktiken untersagt: RWE wurde aufgegeben, sofort die Behauptung zu unterlassen, dass die STAWAG lediglich einen Tarif, nämlich den Grundversorgungstarif, hat. Für den Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen das Urteil wurde der RWE Vertrieb AG ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro angedroht.

Aachen, 18. September 2012


Kontakt für Presseanfragen:

Eva Wußing

Telefon: 0241 181-4131

E-Mail: eva.wussing@stawag.de

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