STAWAG erwirkt einstweilige Verfügung gegen RWE wegen unlauterer Werbepraktiken
Erstellt am: 04.09.2012
In den letzten Wochen und Monaten häufen sich bei der STAWAG Beschwerden von Kunden über RWE-Mitarbeiter bzw. -Beauftragte, die an Haustüren Energielieferverträge abschließen wollen. Täglich gehen mehrere Beschwerden bei der STAWAG ein, wobei insbesondere ein aggressiver und unseriöser Stil der RWE-Vertreter kritisiert wird. Die STAWAG sah sich nun gezwungen, dem vor Gericht entgegen zu treten. Dabei hat eine Bürgerin bezeugt, dass bei einem solchem Haustürgeschäft ein RWE-Mitarbeiter sich unter dem Namen der STAWAG Zugang zum Haus verschafft und darüber hinaus Unterlagen mit einer STAWAG-Firmierung dabei hatte. In einem Eilverfahren hat das Landgericht Aachen diese unlauteren Praktiken untersagt: RWE wurde aufgegeben, sofort zu unterlassen, dass sich eigene Mitarbeiter oder von der RWE Vertrieb AG beauftragte Personen als STAWAG-Mitarbeiter ausgeben. Für den Fall einer Wiederholung wurde der RWE Vertrieb AG ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro angedroht.
„Wir wehren uns gegen unlauteren Wettbewerb“, so Andreas Maul, Vertriebsleiter der STAWAG, „und werden insbesondere nicht tolerieren, dass durch fremde Anbieter unser guter Name beschädigt wird. Wir raten unseren Kunden, an der Haustür keine Verträge zu unterschreiben und sich vor einer Vertragsunterzeichnung noch mal mit uns in Verbindung zu setzen: De facto liegen die Preise der STAWAG im Sondertarif unter dem im Internet veröffentlichen Angebot der RWE Vertrieb AG.“
Aachen, 4. September 2012
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