STAWAG beantragt Verfahrenswechsel für Windparks
Erstellt am: 08.07.2014
Hintergrund sind mehrere, neue Rechtsprechungen, wonach förmliche Verfahren mit Bürgerbeteiligung einerseits für alle Beteiligten mehr Transparenz schaffen, andererseits für Investoren eine höhere Rechtssicherheit bedeuten. Die Antragsunterlagen werden seitens der Genehmigungsbehörde über einen Zeitraum von einem Monat ausgelegt und es besteht die Möglichkeit, Einwendungen einzureichen.
Das öffentliche Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz, wie es formal heißt, soll neben den bundesweit in der Planung befindlichen Anlagen auch bei den beiden in Aachen geplanten Windparks angewendet werden. Details werden derzeit festgelegt. Dies bedeutet allerdings, dass sich das Genehmigungsverfahren weiter verzögern wird und mit dem Bau der Windkraftanlagen in Aachen nicht vor 2015 gerechnet werden kann.
„Windenergie nimmt in unserer strategischen Ausrichtung eine große Rolle ein“, so Frank Brösse, Geschäftsführer der STAWAG Solar GmbH, die die Anlagen realisieren und betreiben wird. „Auch nach den geplanten Reformvorschlägen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird die Windenergie zumindest bei den von uns avisierten Standorten weiterhin wirtschaftlich sein.“ Die STAWAG hat sich das Ziel gesetzt, 600 Millionen Kilowattstunden Strom im Jahr 2020 aus eigenen Ökostromanlagen zu erzeugen und somit allen Aachener Haushalten sauberen Strom zu bieten. Heute verfügt der Aachener Energieversorger gemeinsam mit Partnern bereits über ein Grünstrom-Portfolio von 200 Megawatt.