Runde Tisch "Energiearmut" der Stadt Aachen und der Städteregion: Energiesperren zukünftig vermeiden
Erstellt am: 25.09.2015
So waren im Jahr 2014 auch bei den drei regionalen Energiegrundversorgern EWV, STAWAG und enwor einige tausend Energiesperren nicht zu vermeiden. Generell stellen Energieversorger fest, dass zwar die Zahlungsmoral in den letzten Jahren gesunken ist, die Anzahl der Energiesperren seit Jahren auf einem gleichbleibenden Niveau geblieben ist. Gleichwohl ist jede Energiesperre eine Energiesperre zu viel. Auch die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen sowie die Verbraucherzentrale NRW sind mit der Problematik immer öfter befasst.
Deshalb wurde der „Runde Tisch Energiearmut der Stadt und Städteregion Aachen“ von den sozialen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen sowie Verbraucherzentralen initiiert. Gemeinsam mit den örtlichen Energieversorgern und den kommunalen Sozialleistungsträgern wurden nun gemeinsame und erstmals einheitliche Lösungen zur Vermeidung von Energiesperren erarbeitet.
Bei einigen Energieversorgern bereits bestehende Rahmenvereinbarungen gelten nun einheitlich in den Versorgungsgebieten der drei regionalen Energieversorger: Haushalte, die Grundsicherungsleistungen beziehen und die mit Zahlungen in Rückstand geraten sind, haben die Möglichkeit, bei einer drohenden oder bestehenden Energiesperre mit dem Energieversorger eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Bei Schwierigkeiten vermittelt das Jobcenter bzw. das Sozialamt. Bei einer Einigung werden zum einen die Energieschulden der Betroffenen unmittelbar durch Abführung der Raten aus ihrem Budget an den Energieversorger getilgt, zum anderen zur Vermeidung neuer Rückstände auch die künftig fälligen Abschlagszahlungen an diesen geleistet.