Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom treten in Kraft
Erstellt am: 19.12.2022
Die Preisbremsen sehen folgendes vor: Für Privathaushalte gilt ein Deckel von 12 Cent je Kilowattstunde auf den Gaspreis, von 9,5 Cent je Kilowattstunde auf den Wärmepreis sowie von 40 Cent je Kilowattstunde auf den Strompreis. Der Grundpreis bleibt von diesen Regelungen unberührt. Wer mehr als 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs benötigt, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen Vertragspreis. Bei den Sonderverträgen für Strom liegt die STAWAG mit ihren Preisen sogar unter der Preisbremse.
Stadtwerke wehren sich gegen Pauschalkritik
Der Gesetzgeber hat zugleich sehr strenge Regelungen zur Preisgestaltung verabschiedet, die über bisherige kartellrechtliche Kontrollen hinausgehen. „Angesichts der hohen Steuermittel, die für die Entlastungen ausgegeben werden, ist das verständlich. Für uns ist jedoch nicht nachvollziehbar, dass Energieversorger teils unter Generalverdacht ungerechtfertigter Erhöhungen gestellt werden“, so Ullrich. Schließlich seien die Preiserhöhungen eine direkte Folge der massiv gestiegenen Preise an den Einkaufsmärkten, die immer noch ein Vielfaches über Vorkriegsniveau lägen. Ullrich wendet sich explizit gegen Aufrufe, Preiserhöhungen nicht zu zahlen. „Sie entbehren jeder Grundlage. Zudem bringen sie die Haushalte ungewollt in Zahlungsverzug. Um die Kosten zu senken, ist Energiesparen weiterhin das beste Mittel. Man schont zugleich die Umwelt und leistet einen Beitrag zu einer sicheren Gasversorgung in diesem und im nächsten Winter.“
Unter www.stawag.de/energiefragen sind alle wichtigen Infos zu den staatlichen Entlastungen, zu den Preisen und zur Versorgungslage zusammengestellt.