Laufzeitverlängerung benachteiligt Stadtwerke
Erstellt am: 08.09.2010
Die STAWAG teilt die Befürchtung des Bundeskartellamtes, dass es durch die Laufzeitverlängerung zu einer massiven Wettbewerbs¬verzerrung kommt. So ist beispielsweise der Erzeugungsmarkt schon heute durch die vier großen Konzerne dominiert, die über rund 80 Prozent der Stromerzeugungs¬kapazitäten verfügen. Diese Struktur wird durch die Laufzeitverlängerung für weitere Jahre und Jahrzehnte zementiert. Insbesondere Stadtwerke, die sich der Daseinsvorsorge verpflichtet fühlen, die seit Jahren in eine zukunftsfähige Energieversorgung, in erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung investieren und in den letzten Jahren Treiber vieler Innovationen wie z.B. im Bereich Energieeffizienz, Elektromobilität oder intelligente Zähler waren, werden durch diesen Kompromiss massiv benachteiligt.
Die STAWAG stimmt dem Verbund kommunaler Unternehmen (VKU) zu, der sich gewünscht hätte, dass „sich die Energiepolitik der Bundesregierung nicht einseitig auf die Seite der Konzerne schlägt, sondern den energiepolitischen Mittelstand in Deutschland unterstützt“.
Die STAWAG befürchtet, dass der so genannte Atomkompromiss für viele Jahre Stillstand in der Energiewirtschaft nach sich zieht, da Investitionen in die Modernisierung des Kraftwerksparks und in den Ausbau der dezentralen Energieanlagen, insbesondere in die ökologisch vorteilhafte Kraft-Wärme-Kopplung, ausbleiben werden. Die STAWAG hat verschiedene Investitionen in dezentrale Anlagen und in Großkraftwerke in dem Vertrauen auf eine verlässliche Politik getätigt. Für diese Investitionen befürchtet sie nun negative wirtschaftliche Auswirkungen.
Aachen, 8. September 2010