Kundenzentrum der STAWAG öffnet wieder
Erstellt am: 27.01.2022
Zur Einhaltung der 2G-Plus-Regelung müssen Besucher:innen den Nachweis einer vollständigen Impfung UND einer zusätzlichen Boosterimpfung oder eines maximal 24 Stunden alten negativen Test erbringen. Alternativ muss ein gültiger Nachweis einer Genesung sowie ein maximal 24 Stunden alter negativer Test vorgelegt werden. Zusätzlich ist ein Lichtbildausweis mitzubringen. Im Gebäude der STAWAG gilt zu jeder Zeit die Maskenpflicht.
Kundinnen und Kunden können sich mit ihren Anliegen weiterhin jederzeit über den Online-Service der STAWAG oder während der Geschäftszeiten telefonisch unter 0241 181-1222 an den Energieversorger wenden. Im Online-Service unter stawag.de kann man unkompliziert und jederzeit Verträge einsehen, Abschläge ändern und den Zählerstand mitteilen.