THG-Quote: Die Prämie für Ihr E-Auto
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein Klimaschutzinstrument, das den Wandel im Verkehr von der Nutzung von fossilen Brennstoffen hin zum batterieelektrischen Antrieb unterstützen und beschleunigen soll. Damit hat die Bundesregierung ein Instrument geschaffen, um den Treibhausgas-Ausstoß im Verkehr zu reduzieren. Mit dieser THG-Quote verpflichtet der deutsche Staat die konventionellen Kraftstoffhersteller, die CO2-Emissionen ihrer Produkte schrittweise zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Mineralölunternehmen zusätzliche THG-Quoten kaufen, die sie sich auf ihren CO2-Ausstoß anrechnen lassen können, um die insgesamt produzierten CO2-Emissionen ihrer Produkte zu verringern.
Wie profitiere ich von der THG-Quote?
Jedem rein batterieelektrischen Auto ist eine THG-Quote zugeordnet, die beim Umweltbundesamt geltend gemacht werden kann. Besitzer von reinen Elektroautos profitieren durch den jährlichen Verkauf ihrer THG-Quote von einer Prämie und erhalten damit einen weiteren Anreiz für saubere Mobilität. Wir bieten Ihnen eine zügige, unkomplizierte und schnelle Abwicklung der Vermarktung Ihrer THG-Quote über unsere Plattform an. Sie müssen sich lediglich registrieren und Ihren E-Fahrzeugschein hochladen, den Rest übernehmen wir für Sie. Ab dem 16.11.2024 bis zum 31.12.2024 erhalten Sie pro hochgeladenem Fahrzeugschein eine Auszahlung in Höhe von 75 € auf Ihr Konto oder 85 € Bonusguthaben auf Ihre STAWAG-Ladekarte.
In 4 Schritten zur THG-Prämie:
- Unterlagen bereithalten
Halten Sie Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Bankverbindung oder Kundennummer in Ihrer Laderechnung bereit.
- QR-Code scannen
Scannen Sie den QR Code und folgen den Anweisungen auf unserer Plattform.
- E-Auto registrieren
Laden Sie ein Foto des Fahrzeugscheins hoch, geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und wählen Sie Ihre Prämie. Zur Wahl stehen die Auszahlung der Prämie auf die angegebene Bankverbindung oder ein Bonusguthaben für Ihre STAWAG-Ladekarte.
- Prämie erhalten
Wir registrieren Ihr E-Auto beim Umweltbundesamt und fordern die THG-Quoten-Bescheinigung an. Sobald die Bescheinigung ausgestellt ist, zahlen wir Ihnen die gewählte Prämie aus.
Sie haben noch Fragen zur Vermarktung Ihrer THG-Prämie?
Wir beraten Sie gerne in unserem E-Store oder telefonisch unter 0241 181-1410 Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr. Per Mail erreichen Sie uns unter elektromobilitaet(at)stawag.de.
Wenn Sie eine Bankauszahlung wünschen, beträgt die Prämie ab dem 16.11.2024 bis zum 31.12.2024 75 €. Wenn Sie Ihre Kundennummer aus Ihrem Profil in der STAWAG Laderechnung angeben, erhalten Sie 85 € auf Ihre Ladekarte gutgeschrieben.
Den gesetzlichen Rahmen für die THG-Quote bilden das deutsche Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38). Als ausführende Stelle prüft das Umweltbundesamt die Anmeldungen zur THG-Quote und bescheinigt die eingesparten Emissionen Ihres E-Autos über die THG-Quotenbescheinigung.
Sie müssen im Fahrzeugschein eingetragener Halter eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs sein. Das Fahrzeug muss in Deutschland zugelassen sein. Ob Ihr Fahrzeug prämienberechtigt ist, sehen Sie im Feld 10 in Ihrem Fahrzeugschein. Hier muss der Eintrag 0004 lauten. Hybrid-Autos profitieren nicht von der THG-Prämie. Die THG-Prämie darf nur einmal pro Jahr geltend gemacht werden. Das Umweltbundesamt prüft die Einhaltung.
Nein. Ob das E-Auto mit Ökostrom oder konventionell erzeugtem Strom betankt wird, ist für die Teilnahme am THG-Quotenhandel unerheblich. Mit unseren attraktiven Autostromtarifen und an unserer öffentlichen Ladeinfrastruktur können Sie bereits 100% Ökostrom laden.
Nein, Sie können Ihr E-Auto zuhause (z. B. an der eigenen Wallbox), an öffentlicher Ladeinfrastruktur oder beim Arbeitgeber aufladen. Auch die jährliche Fahrleistung wird nicht abgefragt.
Ihre Kundennummer (z.B. DESTA-12345678) finden Sie in Ihrem Profil in der Laderechnung unter https://smartlab.emobilitycloud.com/de/account/ und auf der letzten Quartalsrechnung für Ihre Ladekarte.
Wie das E-Auto finanziert wird, ist unerheblich. Wichtig ist, dass Sie im Fahrzeugschein als Halter des Fahrzeugs genannt sind.
Ja, Sie können für jedes batterieelektrische Auto in Ihrem Besitz die THG-Quote beantragen. Sie können bis zu fünf E-Autos pro Person (oder hinterlegter IBAN) auf unserer Plattform registrieren.
Nach erfolgreicher Registrierung in unserer Plattform erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung an Ihre hinterlegte Adresse.
Nach Ihrer Registrierung auf unserer Plattform beantragen wir für Sie die THG-Quote für das laufende Jahr beim Umweltbundesamt. Nach erfolgreicher Zertifizierung Ihrer THG-Quote durch das Umweltbundesamt erfolgt die Auszahlung innerhalb von 2 Wochen.
Die THG-Prämie kann jährlich neu beantragt werden. Eine Beantragung für das laufende Jahr ist grundsätzlich bis zum 31.10. des Kalenderjahres möglich.